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Direktversand von Ausweisdokumenten
icon.crdate07.05.2025
Direktversand von Ausweisdokumenten
Ab dem 1. Mai 2025 können Ausweisdokumente auf Wunsch direkt nach Hause geliefert werden – gegen eine zusätzliche Gebühr von 15,00 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie den Antrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Die Zustellung erfolgt ausschließlich persönlich durch die Deutsche Post. Die antragstellende Person muss sich dabei mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) gegenüber dem Zusteller ausweisen. Eine Vertretung oder eine Entgegennahme per Vollmacht ist nicht möglich.
Wichtig: Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Kann das Ausweisdokument nicht zugestellt werden, wird es sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Erfolgt in diesem Zeitraum keine Abholung, wird das Dokument an die ausstellende Behörde übergeben und kann dort abgeholt werden.
Der Direktversand ist nicht möglich für:
- Personalausweise für Personen unter 16 Jahren
- Reisepässe für Personen unter 18 Jahren
- Express-Bestellungen
- Lieferungen an Wunschadressen oder Nebenwohnsitze
Ob Sie den Direktversand nutzen möchten, muss bei der Antragstellung angegeben werden.
Durch diesen Service entfällt der zweite Gang zur Behörde. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
