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Landesfamilienpass Gutscheinheft für 2026
icon.crdate12.12.2025
Das Gutscheinheft für 2026 kann bei der Gemeindeverwaltung Hohenstadt ab sofort abgeholt werden. Der Landes-Familienpass berechtigt die Inhaber
Das Gutscheinheft für 2026 kann bei der Gemeindeverwaltung Hohenstadt ab sofort abgeholt werden.
Der Landes-Familienpass berechtigt die Inhaber (Eltern und Kinder) entsprechend der Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in die dort genannten Einrichtungen(z. B. staatliche Schlösser, Gärten, Museen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt).
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung;
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.
