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Bekanntmachung

icon.crdate09.01.2026

Hohenstadt - Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs des

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Leintalstraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenstadt hat in der öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Leintalstraße“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 387/1 und Teilflächen der Flurstücke 387 und 390. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 391 und 389 sowie Teilflächen des Flurstücks 390,
  • im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 386,
  • im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 385/2 sowie Teilflächen des Flurstücks 387,
  • im Norden durch Teilflächen des Flurstücks 387.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat vom 16.12.2025 maßgebend.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

In der Vergangenheit wurde im östlich der Drackensteiner Straße gelegenen Ortsbereich durch die Aufstellung von Einbeziehungssatzungen eine ergänzende Bebauung ermöglicht.

Um eine weitere Nachverdichtung zu erreichen, soll für den dargestellten Planbereich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtliche Voraussetzung hierfür geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Leintalstraße“ wird mit Begründung inkl. Umweltbericht, den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, dem Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sowie mit der Artenschutz-Voruntersuchung und der Abwägung der vorangegangenen Beteiligung

vom 12.01.2026 bis einschließlich zum 13.02.2026 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich im Rathaus, Schulstraße 9, 73345 Hohenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können unter https://www.hohenstadt-alb.de/rathaus-service/aktuelles sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • Die Artenschutz-Voruntersuchung zeigt auf, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten sind.
  • Der Umweltbericht zum Bebauungsplan beinhaltet Informationen zu den vorhandenen Umweltqualitäten und Belastungen des Plangebietes und den Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung sowie den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation.
  • Die Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zum Grundwasserschutz, Immissionsschutz, landwirtschaftliche Flächen, Geologie.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)hohenstadt-alb.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hohenstadt, den 09.01.2026

Armin Ramminger

Stv. Bürgermeister