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Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente
Ihre Gemeindeverwaltung empfiehlt: Prüfen Sie vor jeder Reise die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente, um gegebenenfalls noch den erforderlichen Europa-Reisepass, Kinderpass und/oder den Personalausweis zu beantragen.
Der Hinweis gilt auch generell für den Ablauf von Dokumenten. Nach § 1 Abs. 1 des Personalausweisgesetztes sind alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Die Nichterfüllung der Ausweispflicht kann gemäß § 32 des Personalausweisgesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine Verlängerung des Reisepasses oder des Personalausweises bei Ablauf ist nicht möglich; das Dokument ist jeweils neu zu beantragen.
Die Antragsteller/innen müssen zur Beantragung persönlich zum Passamt kommen. Sollen Dokumente für Kinder ausgestellt werden, müssen auch die Kinder persönlich dabei sein (Kinderausweise werden bei der Gemeinde Mühlhausen gefertigt). Das Antragsverfahren wird über ein modernes Online-Verfahren abgewickelt, um die Verwaltungsabläufe zu verkürzen. Hierzu werden die Unterschrift und das Lichtbild
(es werden nur biometrische Lichtbilder angenommen) über einen Scanner, bei den Europa-Reisepässen verpflichtend und bei den Personalausweisen freiwillig auch Fingerabdrücke, elektronisch erfasst und zusammen mit den Personaldaten der Bundesdruckerei digital zugeleitet. Bei der Bundesdruckerei gehen die Anträge dann direkt in die Produktion zur Erstellung der Reisepässe und Personalausweise.
Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin über das Verfahren DIGANT (digitale Antragstellung) für Reisepässe / Personalausweise. Dies dauert je nach Auftragslage der Bundesdruckerei unterschiedlich lange.
Die Ausstellung vorläufigen Dokumente, (vorl. Personalausweise, vorl. Reisepässe, Kinderreisepässe) erfolgt in der Regel sofort, bei der
Gemeindeverwaltung Mühlhausen
Telefonnummer: 07335 960111
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag: Nachmittag 14.00 bis 18.00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- evtl. Geburtsurkunde
- biometrisches Passbild
- Gebühr für das jeweilige Dokument
Gebühren
Personalausweis
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 €, ab 24 Jahren 28,80 € ·
Europa-Reisepass
- antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 €, ab 24 Jahren 60,00 €
vorläufige Dokumente werden nur bei der Gemeinde Mühlhausen gefertigt
- vorläufiger Personalausweis 10,00 € · vorläufiger Reisepass 26,00 €, Kinderpass 13,00 €
Die Gebühren werden bei der Antragstellung fällig.